Bundesamt für Risikobewerung empfiehlt Ersatz des Tierversuchs durch chemisch-analytische Methoden
Die EFSA bestätigt die Position des Bundesamt für Risikobewerung zu Nachweismethoden für Algentoxine in Muscheln. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Höchstmengen und Nachweismethoden für marine Biotoxine in Muscheln bewertet. In der Folge sollen in der EU-Kommission Strategien zur Kontrolle dieser Toxine in Muscheln beraten werden, für deren Nachweis bis heute ein Tierversuch an […]