Empfehlung des BfR führt europaweit zur Beschränkung krebserzeugender PAK in Verbraucherprodukten

Die Europäische Kommission hat am 07. 12.2013 die von Deutschland initiierte Beschränkung krebserzeugender polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten in eine verbindliche Rechtsnorm umgesetzt. Nach der Verordnung (EU) 1272/2013 dürfen ab Dezember 2015 Erzeugnisse nicht mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in Verkehr gebracht werden, wenn sie Teile enthalten, die bei normaler Verwendung mit der Haut […]

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