Schweinegrippe: Zweiter Todesfall im Landkreis Fulda nach H1N1 Infekt
Im Landkreis Fulda gibt es einen zweiten Todesfall nach einer Neuen Influenza A / H1N1 ( Schweinegrippe ) Infektion bei einem 26-jährigen jungen Mann.
Bereits am 03.12. wurde der erste Todesfall im Landkreis mitgeteilt. In die Notaufnahme des Klinikums Fulda wurde eine 22-jährige Frau aus Fulda eingeliefert, die seit mehreren Tagen über Grippesymptome geklagt hatte. Im Laufe des Mittwoch der letzten Woche verschlechterte sich ihr Zustand dramatisch und sie sollte ins Krankenhaus zur stationären Aufnahme eingeliefert werden. Noch zu Hause brach das Herz-Kreislauf-System der jungen Frau zusammen und ein Herzstillstand trat ein. Zwar konnte sie auf dem Weg ins Krankenhaus kurzzeitig wiederbelebt werden. Dort jedoch war alles Bemühen vergeblich.
Nachdem Symptomatik und Krankheitsverlauf einen Verdacht auf Schweinegrippe nahegelegt hatten und von der Staatsanwaltschaft eine Obduktion des Leichnams veranlasst worden war, traf heute Vormittag im Kreisgesundheitsamt die Bestätigung des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Giessen ein, dass bei der jungen Frau zweifelsfrei das Virus A / H1N1 nachgewiesen wurde. Weil andere Ursachen auszuschliessen sind, steht damit eindeutig fest: Die 22-jährige, die in der 16. Woche schwanger und übergewichtig war, ist an Schweinegrippe gestorben. Aus ihrem familiären Umfeld sind keine weiteren Verdachts- oder Krankheitsfälle bekannt.
Der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Stefan Kortüm, und Professor Achim Hellinger, Ärztlicher Direktor am Klinikum Fulda, nehmen den traurigen Vorfall zum Anlass, sich nicht von angeblich zurückgehenden Fallzahlen täuschen zu lassen. Dies hänge damit zusammen, dass nur noch bei nachgewiesenen Todesfällen eine Meldepflicht bestehe. Auch habe das Medieninteresse nachgelassen. Obwohl die Krankheitsverläufe weiterhin in der überwiegenden Mehrzahl milde seien, biete die Impfung einen wirksamen Schutz. Jedoch bleibe die Entscheidung, ob man sich impfen lassen solle, jedem Einzelnen nach seiner individuellen Risikoabwägung überlassen.
Quelle: Landkreis Fulda, Fuldaer Zeitung