Lebensmittel ‚ohne Gentechnik‘: Fakten zur geplanten Gesetzesänderung
(aid) 23.01.2008 – Die grosse Mehrheit der deutschen Verbraucher möchte keine gentechnisch veränderten Lebensmittel essen. Trotzdem gibt es bislang kaum Produkte mit dem Aufdruck „ohne Gentechnik“ zu kaufen. Das liegt an den strengen Voraussetzungen für die Kennzeichnung: Bei Fleisch, Milch und Eiern darf das Tier, von dem die Produkte stammen, nicht gentechnisch verändert sein. Das Futter darf in keiner Form Gentechnik enthalten. Auch die Verwendung von Tierarzneimitteln wird unter Umständen erfasst. Bei der Verarbeitung, zum Beispiel von Fleisch zu Wurst, dürfen keinerlei Hilfsmittel wie Enzyme verwendet werden, zu deren Herstellung Gentechnik verwendet wurde. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung werden diese Regelungen in Zukunft gelockert: Zum einen sollen die Tiere mit gentechnisch veränderten Arzneimitteln behandelt werden dürfen. Zum anderen dürften dem Futter dann zum Beispiel Vitamine zugesetzt werden, die mit Hilfe von Gentechnik erzeugt wurden. Auch bei der Verarbeitung wären solche Hilfsmittel erlaubt. In diesem Fall allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Zusatzstoffe nach der EG-Ökoverordnung zugelassen und keine „ohne Gentechnik“ hergestellten Alternativen erhältlich sind. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich Ende Januar 2008 verabschieden. Stimmt auch der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes zu, muss es anschliessend der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Dabei wird geprüft, ob die nationale Regelung mit EU-Recht und den Verträgen der Gemeinschaft vereinbar ist.
Quelle: aid, Larissa Kessner