NABU und BUND gegen Schwächung des deutschen Naturschutzrechts
Bundesländer gefährden Artenvielfalt
Berlin – Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rufen die Bundesregierung auf, die aktuellen Forderungen der Bundesländer zur Aufweichung der Naturschutzstandards in Deutschland zurückzuweisen. Angesichts des dramatischen Verlustes an Arten und Lebensräumen sei schon der erste Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes ein Minimalkompromiss gewesen, der eine Reihe von Defiziten aufweise. Ein grosser Teil der vom Bundesrat gewünschten Korrekturen am Entwurf fordere nun noch weitergehende Verschlechterungen im Naturschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz soll voraussichtlich am 3. Juni im Kabinett behandelt und am 19. Juni im Bundestag verabschiedet werden.
Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: Die Bundesländer müssen im Naturschutz endlich mehr Verantwortung zeigen. Die dramatische Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine weitere Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz. Eine hohe Qualität im deutschen Umwelt- und Naturschutz ist nicht nur Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in Deutschland insgesamt, sie ist auch ein positiver Standortfaktor, den es gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise zu verteidigen gilt. Dieser Herausforderung dürfen sich weder die Länder noch die Bundesregierung länger verweigern.
Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: Mit dem von uns sehr bedauerten Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Regierung eine historische Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland entscheidend zu stärken, leider verspielt. Nun darf der Zeitdruck bei der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht dazu genutzt werden, eine Politik fortzuführen, die Natur- und Umweltschutz im Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen hintanstellt.
So gefährde der vom Bundesrat geforderte absolute Vorrang des Vertragsnaturschutzes die Bewahrung bedrohter Lebensräume wie Feuchtwiesen oder alter Buchenwälder. So lassen sich die Lebensräume für Biber, Brachvogel und Kranich nicht schützen, sie würden zum Spielball zumeist nur kurz geltender Verträge. Weiger: Bei aller Bedeutung des vertraglichen Naturschutzes kann er den hoheitlichen Naturschutz nicht ersetzen. Nur mit ihm lassen sich die Naturschutzziele auch gegenüber Dritten dauerhaft sichern.
Die aktuellen Beschlüsse des Bundesrates zur Aufweichung der Naturschutzstandards würden belegen, dass eine Mehrheit der Länder ihre natürlichen Lebensgrundlagen nur unzureichend wertschätze, betonte NABU-Präsident Tschimpke.
BUND-Vorsitzender Hubert Weiger verwies auf die drohende Zersplitterung des Naturschutzrechts in 16 unterschiedliche Lösungen, was vermutlich zu einer Vielzahl von Prozessen um geplante Vorhaben und unterschiedliche Rechtsauslegungen führen würde.
Der BUND und der NABU forderten insbesondere die Politiker der Union auf, sich entsprechend der Verhandlungsergebnisse für das Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes sei für die beiden grossen Umweltverbände speziell im Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit der daran beteiligten Parteien. Die in den beiden Umweltverbänden organisierten über eine Million Mitglieder und Unterstützer würden sehr genau beobachten, wer sich für mehr Natur- und Artenschutz und damit für die Lebensqualität in Deutschland einsetze.
Quelle: NABU