NABU begrüsst Managementplan für Wölfe in Sachsen
Forderung des Landesjagdverbandes widerspricht geltenden Gesetzen
Heute wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft der in den vorangegangenen Monaten erarbeitete Managementplan Wolf der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser wichtige Schritt des Freistaats bei der Wahrnehmung der Verantwortung für den Schutz der Wölfe wird vom NABU Sachsen ausdrücklich begrüsst.
Unsere Zustimmung betrifft sowohl die demokratische Verfahrensweise bei der Entstehung des Managementplans als auch das Resultat , so Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen. Denn der Inhalt des Planes wurde in einem offenen Forum mit breiter Öffentlichkeitsbe-teiligung diskutiert, d. h. etwa 50 Institutionen mit unterschiedlichen Interessen waren daran beteiligt, von Naturschutzvereinen – darunter der NABU – über Behörden, Bürgerinitiativen, wissenschaftliche Institutionen bis zu Schafzüchtern und Jagdverbänden. Im Ergebnis ist ein Plan entstanden, der das weitere Vorgehen im Umgang mit den Wölfen sowohl im Interesse seines Schutzes wie auch – als Voraussetzung – eines konfliktfreien Zusammenlebens von Menschen und Wölfen umfassend regelt. Ein grosser Teil der Verantwortung für die Umsetzung des Plans vor Ort wurde bei den unteren Naturschutzbehörden angesiedelt.
Die vom Sächsischen Landesjagdverband im Laufe der Diskussion um den Plan vorgebrachte Forderung nach Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht Sachsens bzw. Deutschlands lehnt der NABU kategorisch ab. Diese Forderung widerspricht sowohl dem sächsischen als auch dem bundesdeutschen, dem europäischen und dem internationalen Naturschutzrecht. Der Wolf ist das seltenste Säugetier in Deutschland und gilt als vom Aussterben bedroht. Es geht von ihm grundsätzlich keine Gefahr für den Menschen aus; Problemen, die durch die Anwesenheit der Wölfe entstehen, kann mit dem Managementplan begegnet werden. Auch die Zahlen der Statistiken der Jagdreviere im Wolfsgebiet bieten keinen Anlass zur Sorge. Lediglich beim Rehwild spiegelt sich die Anwesenheit des Wolfes in den Strecken-Zahlen wieder, d. h. die spontane Rückkehr des Wolfes nach Sachsen hat in dessen Lebensraum zu einer Regulierung überhöhter Rehbestände, dadurch aber auch zu geringeren Waldschäden geführt. Es besteht aus wildbiologischer Sicht keinerlei Gefahr, dass der Wolf eine seiner in Sachsen natürlich vorkommenden Beutetierarten ausrotten wird!
Bernd Heinitz: Aus all diesen Gründen gehen wir davon aus, dass eine Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht ausgeschlossen ist. Ausserdem würde diese Übernahme den gesamten Managementplan infrage stellen, auch deshalb, weil die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden hinfällig wäre, wenn der Wolf aus dem Naturschutzrecht ins Jagdrecht übernommen würde. Die gegenwärtige Situation mit fünf Rudeln in Sachsen ist ein bescheidener und dennoch verheissungsvoller Anfang für die Existenzsicherung des Wolfes in Deutschland. Mit dem vorliegenden Managementplan steht der Schutz des Wolfes auf sehr viel festerem Boden als bisher. Die Möglichkeiten der Mitwirkung, die der Plan uns als Naturschutzverein bietet, werden wir auf alle Fälle nutzen und können dabei auf langjährige Erfahrungen unserer in Sachen Wolf aktiven Mitglieder zurückgreifen.
Quelle: NABU