Tiefgekühlte Beeren sollten vor dem Verzehr besser gut durchgekocht werden
Ein Fall von akutem Brechdurchfall bei Kindergarten- und Schulkindern im Jahr 2012 hat gezeigt, welch hohe Verantwortung mit der Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen verbunden ist. Insgesamt waren nahezu 11.000 Erkrankungsfälle im Rahmen dieses bisher größten lebensmittelbedingten Ausbruches von Gastroenteritis in Deutschland aufgetreten. Nach dem Ergebnis der von Bund und Ländern durchgeführten Untersuchungen haben mit Noroviren verunreinigte tiefgefrorene Erdbeeren einer bestimmten Charge, die in verschiedenen Großküchen zubereitet worden waren, den Ausbruch verursacht. „Dieser Krankheitsausbruch hat gezeigt, dass der Verzehr von Tiefkühlbeeren krank machen kann, wenn diese gar nicht oder unzureichend erhitzt wurden“, so Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR hat daher sein Merkblatt „Sicher verpflegt“ mit Handlungsempfehlungen für bestimmte Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aktualisiert, um auf dieses Risiko aufmerksam zu machen.
Publizierte Daten vergangener Jahre machen deutlich, dass Noroviren auf tiefgefrorenen Beeren vorkommen und Krankheitsausbrüche auslösen können. Der labordiagnostische Nachweis von Noroviren in der für das Ausbruchsgeschehen im Herbst 2012 ursächlichen Charge tiefgefrorener Erdbeeren bestätigt diese Erkenntnis nun auch für Deutschland.
Beeren können an verschiedenen Stellen ihrer Produktion mit Noroviren in Kontakt kommen, beispielsweise durch unsachgemäße Bewässerung oder Düngung. Weiterhin können mit Noroviren infizierte Personen das Virus während der Ernte oder Verpackung auf die Beeren übertragen. Bei tiefgefrorenen Beeren können darüber hinaus Noroviren über verunreinigtes Wasser, das während des Gefrierprozesses zugegeben wird, in die Beeren gelangen.
Noroviren verursachen bei Menschen aller Altersgruppen akut beginnende Brechdurchfälle, die zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust führen können. Bei Säuglingen, Kleinkindern sowie alten und kranken Menschen können die Erkrankungen auch schwer verlaufen und vereinzelt tödlich enden.
Daher hat das BfR das Merkblatt „Sicher verpflegt: Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen“ aktualisiert und empfiehlt, auf die Abgabe von Tiefkühlbeeren ohne ausreichende Wärmebehandlung bei der Verpflegung besonders empfindlicher Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtung zu verzichten. Zielgruppe dieses Merkblattes sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Gemeinschaftsverpflegung verantwortlich sind. Die Informationen des BfR sollen sie bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben unterstützen.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)