Ökobaumeister Biber gefährdet?
Bund Naturschutz appelliert an Bayerns Landräte und Kommunalpolitiker, die strengen europäischen Schutzauflagen einzuhalten
Ausgelöst durch Beschlüsse des Bayerischen Landtags 2004 und des Bayerischen Landkreistages 2005 sind seit 1. September diesen Jahres für Wegfang und Tötung von Bibern bei Konfliktfällen die Landratsämter zuständig. Das hat vor Ort Begehrlichkeiten geweckt, verstärkt Biber bei Konflikten mit der Landnutzung zu töten. Der Bund Naturschutz (BN) weist darauf hin, dass sich nur die behördliche Zuständigkeit geändert hat, keineswegs aber der strenge Schutz des Bibers nach deutschem und europäischen Naturschutzrecht. Hubert Weiger, Vorsitzender des BN: Der Biber braucht den Schutz auch von unseren Landräten und er verdient ihn, denn es gibt in Bayern keine zweite Tierart, die so viel Artenvielfalt und Hochwasserschutz schafft wie der Biber!
Der BN fordert daher die Fortführung des bewährten Biberberater-Projekt in Bayern, die Einführung eines staatlichen Härtefall-Fonds zur finanziellen Hilfe bei Problemen und ein landesweites Förderprogramm für dezentrale Hochwasserrückhaltung, das die positiven Wirkungen des Biber integriert.
Quelle: bund-naturschutz.de