Geflügelgrippe: Stand-Still für Teile im Kreis Gütersloh
Für die Gemeinde Langenberg und die Städte Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloss Holte-Stukenbrock und Verl gilt eine Verlängerung des Verbringungsverbotes („Stand-Still“) mit Aufstallungsgebot bis zum 3. Juni, 24 Uhr. Diese Verfügung gilt, weil der erste Geflügel-Grippe Fall in Rietberg Bokel kein Einzelfall war, sondern die Ausbrüche in Rheda-Wiedenbrück und Rietberg als Hinweis auf Ausbreitung der Geflügel-Grippe gewertet werden müssen. Um in der weiterhin unübersichtlichen Seuchenlage ausschliessen zu können, dass der Erreger der Geflügel-Grippe in weitere Bestände verschleppt, beziehungsweise aus anderen Beständen eingeschleppt wird, werden die Veterinäre forschen, ob es in den fünf Kommunen des Kreises weitere, bisher nicht festgestellte Krankheitsherde gibt. Im Laufe des Freitagnachmittags wird entscheiden, mit welcher Strategie die Geflügelgrippe weiter eingedämmt wird.
Die Sperrbezirke im Umfeld der Höfe in Westerwiehe, Bokel und Lintel, auf denen die leichte Form (Low Pathogenic Avian Influenza, kurz LPAI) der Vogelgrippe nachgewiesen worden ist, bleiben in jedem Fall bestehen. Innerhalb dieser Sperrbezirke können frühestens nach zirka drei Wochen erneut Proben genommen werden. Erst nach Vorliegen negative Ergebnisse werden die Sperrbezirke aufgehoben.
Derweil wurde aufgrund der allgemeinen Lageeinschätzung haben das Land NRW und der Kreis Gütersloh beschlossen, den heute um 24 Uhr heute auslaufenden Stand-Still nicht zu verlängern.
Quelle: Kreis Gütersloh