Coronavirus SARS-CoV-2: Zwei weitere Todesfälle in Bayern bestätigt
Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Sonntag darüber informiert, dass zwei weitere Coronavirus-Todesfälle in Bayern bestätigt worden sind. Ein Ministeriumssprecher sagte in München: „Bei einem Todesfall handelt es sich nach Angaben des Landratsamtes Neu-Ulm um einen über 80-jährigen Patienten mit Vorerkrankungen.“ Der Mann ist in der Nacht zum Sonntag gestorben.
Ein zweiter Todesfall wurde nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Landkreis Oberallgäu bestätigt. Dabei handelt sich sich um eine über 80-jährige Patientin, die ebenfalls in der Nacht zu Sonntag gestorben ist.
Der erste Coronavirus-Todesfall in Bayern war am Donnerstag in Würzburg bestätigt worden. Es handelte sich nach Angaben des Universitätsklinikums Würzburg um einen über 80-jährigen Patienten mit Vorerkrankungen und Pflegebedürftigkeit.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml rief am Sonntag die Bevölkerung erneut dazu auf, sich und andere vor Infektionen zu schützen. Huml betonte: „Alle Veranstaltungen, die nicht zwingend nötig sind, sollten abgesagt oder verschoben werden. Außerdem sollten alle private Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Ferner sollte auf Reisen jeglicher Art verzichtet werden.“
In Bayern sind am Samstag neue Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in Kraft getreten. So gilt nun eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden.
Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten. Am Freitagabend waren vom Robert Koch-Institut auch das österreichische Bundesland Tirol und Madrid in Spanien als Coronavirus-Risikogebiete eingestuft worden.
Eine weitere Allgemeinverfügung regelt die am Freitag beschlossene bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Huml bekräftigte: „Im Kampf gegen weitere Infektionen war dieser Schritt erforderlich. Die Folgen von so einschneidenden Maßnahmen müssen natürlich gut überlegt werden. Deshalb wird es eine Notfallbetreuung für bestimmte Personengruppen geben – etwa für die Kinder von Pflegekräften.“
Links zu den Allgemeinverfügungen:
– Allgemeinverfügung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13.03.2020: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_besuchsverbot.pdf
– Allgemeinverfügung des StMGP zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten vom 13.03.2020: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200313_allgemeinverfuegung_stmgp_schulen_kitas.pdf.
Mit Stand vom 14.03.2020 (15:00 Uhr) sind 3.795 bestätige Fälle inklusive fünf Todesfällen in Deutschland aufgetreten.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, RKI