RKI nennt nun auch Südtirol als Coronavirus-Risikogebiet
Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Freitag über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus informiert. Ein Ministeriumssprecher verwies in München darauf, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin die Zahl der Risikogebiete in Italien gestern Abend erweitert hat: Nun wird auch Südtirol als Risikogebiet genannt. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien. Nun sind auch Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus Südtirol Coronavirus-Symptome entwickeln, als begründete Verdachtsfälle einzustufen. Schulkinder, die sich in den letzten 14 Tagen in Südtirol aufgehalten haben, sollen nächste Woche zu Hause bleiben.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml bekräftigte mit Blick auf Rückkehrende aus einem Italien-Urlaub:
„Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollte man sich telefonisch an den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Ein begründeter Verdachtsfall besteht bei Personen, die Symptome haben und sich vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wer in Italien mit einem Coronavirus-Erkrankten persönlichen Kontakt hatte, sollte sich umgehend an sein Gesundheitsamt wenden.“
Für Italien-Reisende hatte das bayerische Gesundheitsministerium bereits in der vergangenen ein Merkblatt veröffentlicht, das auch im Internet zu finden ist. Es richtet sich auch an Rückkehrende aus dem Italien-Urlaub. In dem Merkblatt heißt es unter anderem:
Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie
- Fieber
- Muskelschmerzen
- Husten
- Schnupfen
- Durchfall
so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Das Robert Koch-Institut hat auch seine Hinweise zum „ambulanten Management von leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ aktualisiert. Demzufolge können nun leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen „bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden“. Die Betreuung umfasse „den regelmäßigen telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Haushaltsangehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsweitergabe an Gesunde und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Haushaltsangehörigen“.
Das RKI schreibt auf seiner Internetseite weiter: „Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, bietet sich die Behandlung von bestätigten COVID-19-Patienten in der stationären Versorgung an. In Situationen, in denen die Kapazität zur stationären Behandlung ausgeschöpft oder dieser Zustand zu erwarten ist, kann bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen und auf individueller Basis ein alternatives Vorgehen in der ambulanten Betreuung erwogen werden.“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html)
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege