Erster bestätigter Fall in Deutschland: Geflügelpest-Erreger H5N8 bei einem Wildvogel in Brandenburg nachgewiesen
In Brandenburg ist bei einem verendeten Wildvogel (Blessgans) der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fundort befindet sich im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Der Subtyp H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus (unter anderem in Polen). Der Fund in Spree-Neiße ist aktuell der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland. Das Brandenburger Verbraucherschutzministerium hat das positive Laborergebnis heute unverzüglich per Einzelfall-Meldung dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den anderen Ländern mitgeteilt. Das Risiko eines Eintrages des Geflügelpesterregers in die Hausgeflügelbestände durch direkte Kontakte mit Wildvögeln wird durch das Friedrich-Loeffler-Institut aktuell als gering eingestuft.
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher sagte in Potsdam: „Ein Grund für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen für die Hausgeflügelhaltungen besteht unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes aktuell nicht. Wir beobachten das Seuchengeschehen sehr aufmerksam. Das fortlaufende Geflügelpest-Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Brandenburg wird jetzt deutlich intensiviert. Zur Verhinderung der indirekten Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und zu verstärken.“
Darüber hinaus sollten Hobbyhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel sind laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich (siehe dazu: https://www.bfr.bund.de/cm/343/vogelgrippe-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf)
Quelle: brandenburg.de