EHEC: Auch vom Verzehr von selbstgezogenen rohen Sprossen und Keimlingen wird abgeraten
Die Hinweise verdichten sich, dass Saatgut für Sprossen und Keimlinge mit dem EHEC-Keim belastet ist
Aufgrund epidemiologischer Hinweise der Niedersächsischen Behörden erhärtet sich der Verdacht, dass Sprossensamen zu einer Kontamination der Sprossen ursächlich beigetragen haben könnten. Niedersachsen berichtet von einem aktuellen Fall, in dem selbstgezogene Sprossen möglicherweise die Ursache für eine EHEC-Erkrankung in einer Familie sind. Allerdings konnte der Erreger derzeit noch nicht in den Samen nachgewiesen werden. Zu Hause selbst Sprossen zu ziehen, ist üblich. Die Zuchtbehälter sind in vielen Läden erhältlich. Wenn bereits die Samen mit Keimen belastet sind, dann schützt auch die Einhaltung von Küchenhygieneregeln nicht vor einer EHEC-Erkrankung , so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Aus Vorsorgegründen empfiehlt deshalb das BfR, derzeit auch auf den Verzehr selbstgezogener roher Sprossen zu verzichten.
BfR, BVL und RKI haben bereits am Freitag, den 10. Juni 2011, empfohlen, über die üblichen Hygienemassnahmen hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Wissenschaftler des Nationalen Referenzlabors für Escherichia coli am BfR haben mittlerweile auch bestätigt, dass die mit EHEC kontaminierten rohen Sprossen, die aus einem Haushalt mit an EHEC erkrankten Patienten in Nordrhein-Westfalen stammten, identisch mit dem Bakterienstamm aus den erkrankten Patienten waren.
Die Behörden von Bund und Ländern arbeiten derzeit weiterhin mit Hochdruck daran, den Eintragspfad für die Kontamination von Sprossen und möglicherweise von Saatgut mit EHEC zurück zu verfolgen. Dazu werden die verfügbaren Daten zu Lieferlisten und Vertriebswegen, Erkrankungsfällen etc. intensiv bewertet und ergänzt. Durch Auswertung von Ausbruchsclustern von Erkrankungshäufungen und verdächtigen Lebensmittelbefunden erhoffen sich die Experten, das Ausbruchsgeschehen erklären und auf die Quelle des Erregers schliessen zu können. Die Untersuchungslaboratorien der Länder und das Nationale Referenzlabor untersuchen derzeit eingegangene Saatgutproben.
Quelle: BfR