Fünfter Todesfall nach einer EHEC-Infektion in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind bis zum 30.05.2011 Stand: 16 Uhr 311 bestätigte EHEC-Infektionen und 115 bestätigte HUS-Fälle beim Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Krankheiten Schleswig-Holstein gemeldet worden (27.5.: EHEC 248, HUS: 73).
In Zusammenhang mit den EHEC-Infektionen wurde dem Gesundheitsministerium am 30.05.2011 ein Todesfall gemeldet: In Rendsburg verstarb am 28.05.2011 ein 75-jähriger Patient im Krankenhaus an den Folgen der Infektion. Damit sind dem Gesundheitsministerium bislang fünf Todesfälle in Folge der EHEC-Infektion in Schleswig-Holstein bekannt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt derzeit weiterhin vorsorglich Tomaten, Salatgurken und Blattsalate nicht roh zu verzehren. Diese Hinweise, die insbesondere auf in Norddeutschland erhältliche Ware abzielen, haben weiterhin Bestand, solange die Ermittlungen des Ausbruchsgeschehens andauern , so das Bundesinstitut. Wichtig ist die Einhaltung von Hygienemassnahmen wie gründlichem Händewaschen, da die Erkrankung durch Schmierinfektion übertragen werden kann. Insbesondere gilt dies, wenn Kontakt zu erkrankten Personen besteht und ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch ansteckend sein kann. In der aktuellen Situation sollten die Basishygienemassnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Kontaktpersonen sollten nicht in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas gehen – darüber informieren die zuständigen Gesundheitsämter Betroffene.
Quelle: schleswig-holstein.de