Rund um das Ei: Die Eierkennzeichnung
Woran erkenne ich, wo mein Frühstücksei herkommt? Das ist eine häufig gestellte Verbraucherfrage beim Eierkauf. Sowohl der auf dem Ei aufgedruckte Erzeugercode als auch die Pflichtangaben auf der Verpackung geben Auskunft über die Herkunft des Produkts. Jedes Ei der Güteklasse A muss einen EU-weit einheitlichen Stempel tragen, der auch als „Erzeugercode“ bezeichnet wird. Er kennzeichnet die Art der Legehennenhaltung und die Herkunft des Eies. Der Erzeugercode setzt sich zusammen aus einer Ziffer zwischen 0 und 3, die für die Art der Hennenhaltung steht. Die Ziffer 0 steht für „Ökologische Erzeugung“, die Ziffer 1 für „Freilandhaltung“, die Ziffer 2 für „Bodenhaltung“ und die Ziffer 3 für Käfighaltung. „In Deutschland werden seit dem 1. Januar 2010 keine Hennen mehr in konventionellen Käfigen gehalten. Ein EU-weites Verbot der Käfighaltung tritt jedoch erst zum 1. Januar 2012 in Kraft, sodass es momentan immer noch Eier mit der Ziffer 3 zu kaufen gibt, die aus anderen EU-Ländern stammen. Über den Erzeugercode haben Verbraucher die Möglichkeit, an der Ladentheke zu entscheiden, welcher Haltungsform sie den Vorzug geben“, so Diplom-Ökotrophologe Harald Seitz vom aid infodienst aus Bonn. Nach der Ziffer für die Haltungsform folgen zwei Buchstaben für das Land, in dem der Eierbetrieb registriert ist. „Ein deutsches Ei erkennen Verbraucher am Länderkürzel DE, ein belgisches an den Buchstaben BE und ein niederländisches an der Kurzform NL“, so Seitz. Es folgt die individuelle Betriebsnummer. Sie ermöglicht es, bei Bedarf die Herkunft des Eies genau zurückzuverfolgen. „Die Nummer besteht in Deutschland aus dem Bundesland, das sind die ersten beiden Stellen. Die 1 steht zum Beispiel für Schleswig-Holstein, die 5 für Nordrhein-Westfalen und die 16 für Thüringen. Die Nummern an dritter bis sechster Stelle stehen für den Betrieb, die siebte für den Stall“, so Seitz. Auf Gross- und Kleinpackungen (bis zu 16 Eiern) sind auf einer Aussenseite in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift folgende Angaben zu machen: Art der Legehennenhaltung, Mindesthaltbarkeitsdatum (Mindesthaltbarkeitsdauer beträgt maximal 28 Tage nach dem Legen), Güteklasse (Klasse A oder frisch, im Handel werden für den Endkonsumenten nur Eier der Klasse A angeboten), Gewichtsklasse (S = unter 53 g, M = 53 g bis unter 63 g, L = 63 g bis unter 73 g, XL = 73 g und darüber), Erläuterung des Erzeugercodes, Zahl der verpackten Eier, Name und Anschrift der Packstelle sowie Kennnummer der Packstelle. Bei lose angebotenen Eiern müssen die entsprechenden Informationen – mit Ausnahme der Anzahl der Eier – auf einem Schild oder Begleitzettel bei der Ware erfolgen. „Die so genannten Klassifizierungs- und Kennzeichnungsvorschriften gelten allerdings nicht für Eier, die ab Hof, auf regionalen Wochenmärkten oder an der Haustür zum Eigenbedarf an den Verbraucher abgegeben werden. Hier muss kein Ei dem anderen gleichen!“, so Seitz.
Quelle: aid