Neue Laboranalysen zu Futterfetten liegen vor Schleswig-Holstein bereitet Aufhebung weiterer Schlachtverbote vor
KIEL: Die Untersuchungen im Skandal um dioxinbelastetes Futtermittel kommen weiter voran. Am 10.01.2011 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume noch einmal fünf Untersuchungsergebnisse vorgelegt. Dabei erreichten die Dioxingehalte Werte zwischen 0,57 Nanogramm (ng) bis 54,28 ng. In drei Fällen wurde der zulässige Höchstgehalt (0,75 ng) überschritten. Die Analysewerte wurden unverzüglich an die Behörden der Länder weitergeleitet, in denen die Empfangsbetriebe liegen, so dass von dort weitere Schritte veranlasst und gegebenenfalls weitere Sperrungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgehoben werden können. Damit sind 43 vom Ministerium zur Untersuchung gegebenen Futterfettproben aus Eingangs- und Ausgangsware der Firma Harles und Jentzsch vom Standort Bösel analysiert. Stündlich werden weitere Resultate erwartet. In 15 Fällen wurde der zulässige Höchstgehalt an Dioxin unterschritten, in 28 Fällen aber überschritten. Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass im Prozess der Futtermittelherstellung wegen der Beimischung anderer Futterkomponenten der Dioxingehalt insgesamt absinkt. Auch dieser Umstand ändert aber nichts daran, dass die genannten 28 Proben wegen der Höchstgehaltüberschreitung nicht für die Futtermittelherstellung hätten verwendet werden dürfen.
Zwischenzeitlich gibt es Hinweise, dass auch aus dem Uetersener Werk von Harles und Jentzsch geringer belastetes Futterfett an Futtermittelproduzenten ausgeliefert worden sein könnte. Die Belastung lag hier nach aktuellen Erkenntnissen leicht über dem Grenzwert. Aufgrund von Eigenuntersuchungen zweier Futtermittelhersteller aus Schleswig-Holstein weisen Futterfette aus Uetersen Dioxinwerte auf, die bei 0,89 Nanogramm (ng) bzw. 1,26 ng liegen, der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,75 ng. Noch vorhandene Fette, die bereits vor dem Jahreswechsel amtlich vorsorglich gesperrt worden waren, gehen deswegen nun endgültig nicht in die Futtermittelverarbeitung. Zudem weist bereits verarbeitete Ware wegen der niedrigen Einmischrate der Fette einen Dioxingehalt auf, der deutlich unter dem Grenzwert liegt. Deshalb ist eine Sperrung dieses Futters nicht erforderlich.
Unterdessen bereitet das Landwirtschaftsministerium die Aufhebung weiterer Schlachtverbote vor. Hiervon betroffen sind 61 landwirtschaftliche Betriebe in Schleswig-Holstein, die Futter von einem Hamburger Unternehmen bezogen hatten. Nach neuen Plausibilitätsanalysen zu den Futtermitteln und auf der Grundlage aktueller Informationen aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern könne das Schlachtverbot voraussichtlich aufgehoben werden.
Quelle: MLUR Schleswig-Holstein