Maul und Klauenseuche: Sperrentscheidung für bulgarische Tierprodukte
Nachdem am vergangenen Mittwoch bei einem Wildschwein in der bulgarischen Region Burgas, die Maul und Klauenseuche festgestellt wurde, hat am Freitag (07.01.2011) die Europäische Union eine Sperrentscheidung erlassen.
Die Region Burgas wurde als Hoch-Risikogebiet eingestuft. Lebende Klauentiere (Rind, Schein, Schaf, Ziege, etc.), Fleisch, Fleischzubereitungen, Milchprodukte, Futtermittel, Häute, Felle oder Jagdtrophäen dürfen auf unbestimmte Zeit nicht mehr aus dieser Region ausgeführt werden.
Um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern wird um Beachtung der folgenden Hinweise gebeten:
* keine tierischen Lebensmittel aus den betroffenen Regionen einführen,
* keine tierischen Lebensmittel aus den betroffenen Regionen schicken lassen,
* Jagdausflüge nach Bulgarien unterlassen,
* Jagd-Trophäen, Wildfleisch, Rohwürste (Wildknacker) dürfen nicht eingeführt werden
Die zuständigen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Verbote verstärkt u. a. an den Flughäfen. Lebensmittel oder Gegenstände werden beschlagnahmt und unschädlich beseitigt. Eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist möglich.
Zudem sollten Personen nach der Rückkehr aus der Region sicherheitshalber keine Betriebe mit Klauentierhaltungen, Zoos oder Wildgehege besuchen.
Nähere Auskünfte erteilen die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter.
Quelle: sachsen.de