Dioxinverdacht in Futtermitteln: BMELV informiert über die Zahl gesperrter Betriebe
Die Zahl der wegen Dioxinverdacht in Futtermitteln von den zuständigen Landesbehörden vorsorglich geschlossenen Betriebe hat sich erneut erhöht. Basierend auf den Meldungen der einzelnen Bundesländer an das Bundesverbraucherministerium sind bundesweit gegenwärtig 4.709 Betriebe geschlossen. Die Zahl der Betriebe ergibt sich aus der Auswertung der Listen von Futterlieferanten, die mit belastetem Futterfett vermengtes Mischfutter geliefert haben. Betroffen sind nach Mitteilung der Länder alle Betriebsarten, überwiegend Schweinemastbetriebe.
Der Grossteil der betroffenen Betriebe liegt in Niedersachsen, wo 4.468 Betriebe aus Vorsorgegründen solange keine Produkte mehr ausliefern dürfen, bis die Unbedenklichkeit der Produkte erwiesen ist. Nach Niedersachsen waren im November und Dezember von einem Hersteller knapp 2.500 Tonnen von insgesamt knapp 3.000 Tonnen mit Dioxin verunreinigtem Futterfett geliefert und anschliessend zu Mischfutter weiterverarbeitet worden.
Aus Nordrhein-Westfalen wurden dem BMELV 152 gesperrte landwirtschaftliche Betriebe gemeldet, aus Schleswig-Holstein 52, aus Sachsen-Anhalt 27. In Mecklenburg-Vorpommern wurden sieben Betriebe gesperrt, in Brandenburg, Hessen, und Thüringen nach Meldung der dortigen Behörden je ein Betrieb. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes haben die Landesbehörden alle Betriebe, die Lieferbeziehungen mit den betroffenen Mischfuttermittelherstellern hatten, vorläufig gesperrt.
Diese Strategie führt zunächst wie erwartet zu einer sehr hohen Zahl an gesperrten Betrieben, die im Zuge der weiteren Aufklärung und Beprobung in den kommenden Tagen reduziert werden kann, sofern die Untersuchungen abgeschlossen sind.
Das Bundesverbraucherministerium und die EU-Kommission begrüssten die getroffenen Vorsorgemassnahmen. „Die Bundesländer handeln richtig, wenn sie auch ohne Vorliegen konkreter Untersuchungsergebnisse alle Produkte, also Eier und Fleisch, vorsorglich sperren, die unter Verwendung von möglicherweise kontaminiertem Futter erzeugt worden sind“, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums. „Auch wenn ein Teil der ersten Proben unauffällig war, hat der vorsorgende Gesundheitsschutz absoluten Vorrang.“ Betriebe, die derzeit unter Verdacht stehen, werden erst dann freigegeben, wenn die Aufklärung abgeschlossen ist.
Für Verbraucher hat das Bundesverbraucherministerium eine Telefon-Hotline eingerichtet. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 02 28 / 99 529 40 00 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 8 bis 14 Uhr).
Quelle: BMELV