Hochwasserschutz: Gefahrenbeseitigung an Deichen begonnen
Landestalsperrenverwaltung beseitigt Bäume und Sträucher
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beginnt heute (Montag, 22. November) in den Landkreisen Meissen und Mittelsachsen sowie im Erzgebirgskreis mit dem Fällen von Bäumen auf ausgewählten Hochwasserschutzdeichen. Entfernt werden Bäume und Sträucher auf dem Deich sowie innerhalb des fünf Meter breiten Schutzstreifens auf beiden Seiten des Deiches. An besonders akut gefährdeten Abschnitten sollen die Arbeiten bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Bäume und Sträucher gefährden die Standsicherheit von Deichen. Die Wurzeln lockern den Boden auf, bilden Strömungskanäle, bieten Unterschlupf für Wühltiere und zerstören Dichtungsschichten. Ausserdem kann sich unter ihren Kronen oft keine intakte Grasnarbe als schützende Schicht vor Bodenerosion bilden. All das kann bei Hochwasser zu einer starken Durchströmung, Materialaustrag und -abtrag und im schlimmsten Fall zum Deichbruch führen. Weiterhin behindern Bäume und Sträucher die Deichverteidigung und Deichkontrolle bei Hochwasser. Bei starkem Wind drohen Bäume umzufallen. Dadurch können Wurzelkrater von mehreren Metern Durchmesser entstehen. Umgestürzte Bäume bilden Abflusshindernisse im Gewässer und können so Überschwemmungen verursachen.
Die Landestalsperrenveraltung hat alle Hochwasserschutzdeiche an den Gewässern I. Ordnung auf eine mögliche Gefährdung durch Bäume und Sträucher überprüft. Mit Bäumen bewachsene Deiche, die im Falle ihres Versagens ein hohes Risikopotential für Leben und Gesundheit von Menschen sowie bedeutende Sachgüter bilden, wurden als hochprioritär eingestuft und werden vordringlich bearbeitet.
Grundlage für die Fällungen ist das Sächsische Wassergesetz. Dort ( § 100e, Abs. 2) ist die Beseitigung auch langjährig stehender Bäume, Sträucher und Wurzelstöcke, die den Deich gefährden oder beeinträchtigen können als notwendige Massnahme zum Schutz gegen Angriffe des Wassers festgeschrieben. Für Deiche an Gewässern I. Ordnung und an der Bundeswasserstrasse Elbe ist die Landestalsperrenverwaltung unterhaltungspflichtig und muss damit die notwendigen Fällungen durchführen. Für Deiche an Gewässern II. Ordnung sind die Gemeinden verantwortlich.
Unter anderem werden im Bereich folgender Deiche Bäume und Sträucher bis Ende Februar 2011 entfernt:
– in Olbernhau und Blumenau entlang des Flusses Flöha (Erzgebirgskreis)
– im Stadtgebiet Flöha entlang der Flüsse Zschopau und Flöha (Lkr. Mittelsachsen)
– im Bereich Grossenhain an den Flüssen Geisslitz, Alte Röder und Röderneugraben (Lkr. Meissen).
Quelle: sachsen.de