Gutachten stuft Süssungsmittel aus Stevia als unbedenklich ein
Süssungsmittel, die aus den Blättern der Stevia-Pflanze gewonnen werden, sind für die Gesundheit unbedenklich – vorausgesetzt, eine bestimmte Tagesdosis wird nicht überschritten. So lautet das Fazit eines Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Stevia ist eine in Südamerika beheimatete Pflanze, in deren Blättern verschiedene süss schmeckende Verbindungen vorkommen. Die so genannten Steviolglycoside sind bis zu 300mal süsser als üblicher Haushaltszucker und können beispielsweise kalorienreduzierten Erfrischungsgetränken, Desserts und Süsswaren zugesetzt werden. Toxikologische Untersuchungen haben gezeigt, dass Steviolglykoside weder genotoxisch noch Krebs erregend sind. Sie haben keinen negativen Einfluss auf die Fortpflanzung und das ungeborene Kind. Anhand der vorliegenden Daten wurde eine tägliche tolerierbare Aufnahmemenge (ADI) von vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Der ADI ist die Menge einer Substanz, die lebenslang pro Tag ohne gesundheitliche Auswirkungen verzehrt werden kann. Dieser Wert kann laut EFSA aber überschritten werden, wenn die Süssstoffe in den von den Herstellern vorgeschlagenen Höchstmengen aufgenommen werden. Süssungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe und müssen zugelassen werden, bevor sie auf den Markt kommen. Das Gutachten gilt als Türöffner für den Einsatz von Stevia auf dem europäischen Markt. Die Europäische Kommission muss aber auf Basis des EFSA-Gutachtens noch entscheiden, ob Steviolglycoside in Zukunft europaweit verwendet werden dürfen. Bislang sind nur Einzelgenehmigungen in der Schweiz und in Frankreich erteilt worden.
Quelle: aid