Europäischer Vorstoss zum Schutz der einheimischen Haie
In Brüssel haben die EU-Mitgliedstaaten heute einstimmig den deutschen Vorschlag angenommen, Dorn (Squalus acanthias)- und Heringshaie (Lamna nasus) unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu stellen. Diese beiden Haiarten kommen in den kühleren Meeresgebieten der Nord- und Südhalbkugel vor und sind auch in deutschen Küstengewässern heimisch. Das Fleisch dieser Haie ist unter den Namen „Schillerlocken“ und „Seeaal“ eine begehrte Delikatesse. Anders als andere Fischarten wachsen Dorn- und Heringshaie langsam, werden spät geschlechtsreif und haben nur wenig Nachwuchs. Das macht die Bestände besonders empfindlich für Übernutzungen.
Das Bundesumweltministerium setzt sich seit Jahren verstärkt für den weltweiten Schutz gefährdeter Haie ein. Die Bestände sind in vielen Regionen der Welt und auch vor unseren Küsten überfischt und deshalb stark gefährdet, trotz der geltenden fischereilichen Beschränkungen. 2007 hat die EU mit einer ähnlichen Initiative bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkomms in Den Haag nur knapp die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit verfehlt. Die Chancen stehen jetzt besser.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und verspricht für beide Arten einen besonders effektiven Schutz. Mit der von Deutschland initiierten Aufnahme in den Anhang II des Abkommens ist kein absolutes Handels- oder Fangverbot verbunden. Ein Handel darf aber nur mit Fang aus solchen Beständen stattfinden, die nach den Kriterien von CITES dadurch nicht beeinträchtigt werden. CITES-Handelskontrollen können auf diese Weise ergänzend zu den Fischerei-Regimen dazu beitragen, dass die Fischbestände nachhaltig bewirtschaftet und für die nachkommenden Generationen erhalten werden.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit