Die Europäische Union muss mehr gegen das Artensterben tun
30 Jahre Berner Konvention / Initialzündung für den europäischen Naturschutz
Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) hat die europäischen Staats- und Regierungschefs anlässlich des 30. Jahrestages der Berner Konvention an das Ziel erinnert, bis zum Jahr 2010 das Artensterben in Europa zu stoppen. Die Berner Konvention war und ist Motor vieler Naturschutzerfolge , lobte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Dennoch müsse an Tempo zugelegt werden, um das alarmierende Artensterben aufzuhalten. Etwa 43 Prozent aller Brutvogelarten Europas gelten als gefährdet. Zudem sind 42 Prozent der heimischen Säugetiere, 30 Prozent der Amphibien, 45 Prozent der Reptilien, 52 Prozent der Süsswasserfische und über 800 Pflanzenarten Europas vom Aussterben bedroht. 30 Jahre Berner Konvention – das erinnert uns an viele Erfolge für den Artenschutz, aber auch an die enormen Herausforderungen, die Europa noch zu bewältigen hat , so Tschimpke.
Die Berner Konvention bildete die Grundlage für die im EU-Recht verankerte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und das EU-weite Schutzgebietsnetz Natura 2000 , das auch die Schutzgebiete nach der ebenfalls 1979 erlassenen Vogelschutzrichtlinie umfasst. Damit wurden den EU-Mitgliedstaaten Instrumente an die Hand gegeben, um den Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten. ,Natura 2000 ist heute mit etwa 25.000 Schutzgebieten auf 17 Prozent der Fläche der EU-Mitgliedstaaten das grßte und erfolgreichste Schutzgebietssystem der Welt, um das uns viele andere Staaten beneiden , so Tschimpke. Jedoch habe Natura 2000 seine volle Wirkung noch nicht entfalten können, weil die Konzepte zur Pflege und die Gelder zur Umsetzung der Schutzgebiete in den meisten Staaten unzureichend seien.
In Deutschland gibt es erst für weniger als ein Fünftel aller Natura-2000-Gebiete Pflegekonzepte. Handlungsbedarf besteht zudem beim Vogelschutz, auch wenn die Berner Konvention Fortschritte gebracht hat , betonte NABU-Europadirektor Claus Mayr. So seien 2004 Empfehlungen zur Entschärfung von vogelgefährdenden Strommasten und -leitungen verabschiedet worden, die der NABU mit seinem Partner BirdLife International ausgearbeitet hatte. Zwar wurde der Vogelschutz an Energiefreileitungen in Deutschland 2002 gesetzlich verankert, europaweit haben die Bedrohungen durch vogelgefährlich konstruierte Stromtrassen jedoch zugenommen. Die Berner Konvention trat am 19. September 1979 in Kraft und umfasst heute 43 europäische und fünf afrikanische Vertragsstaaten. Sie war das erste völkerrechtliche Übereinkommen, das auf die Erhaltung aller wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume in ganz Europa zielte.
Quelle: NABU