Nordrhein-Westfalen verschärft den Mutterschutz wegen der Schweinegrippe
(KHK) Wenn man die bekannten Krankengeschichten, der an der Neuen Grippe Verstorbenen verfolgt, stellt man fest, dass überproportional Schwangere betroffen sind. Sehr häufig kommt es zu Frühgeburten, in deren Folge die Mutter stirbt. Werdende Mütter sollten deshalb unbedingt die Hygiene Anweisungen zur Vermeidung einer Infektion befolgen und besonders auf erste Symptome achten.
Zu den Hygieneregeln gehören zum Beispiel: Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen, die Vermeidung von Berührungen der Augen, der Nase oder des Mundes. Nutzung von Einmaltaschentüchern und deren sichere Entsorgung nach einmaliger Nutzung. Falls keine Einmaltaschentücher zur Verfügung stehen, in die Armbeuge Husten. Gründliches Händewaschen nach Personenkontakten, nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme sowie bei Kontakt mit Gegenständen oder Materialien, die mit respiratorischen Sekreten von Erkrankten kontaminiert sein können. Das Virus kann auf porösen Gegenständen bis zu 48 Stunden überleben. Vermeidung von direkten Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
Symptome: Fieber über 38 °C, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Husten, Durchfall und Erbrechen, allgemeines Unwohlsein.
Nach aktuellem Wissensstand sollte innerhalb der ersten 24 Stunden der Erkrankung mit einer antiviralen Behandlung begonnen werden. Gefährdete Personen sollten bem Auftreten von Symtomen nicht warten.
Auch die Bundesländer sind hier nicht untätig. So hat zum Beispiel Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen die Schweinegrippe den Mutterschutz verstärkt. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit meint dazu: Schwangere sind bei einer Infektion mit der Neuen Grippe besonders gefährdet. Ein Beschäftigungsverbot muss aber nicht in jedem Fall ausgesprochen werden, sondern nur in solchen Fällen, in denen die Beschäftigten direkten Kontakt mit grippeinfizierten Personen haben. Mehr dazu in einer Empfehlung des LIGA.NRW in Bezug auf schwangere Arbeitnehmerinnen im Gesundheitswesen.
Quellen: Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit(NRW), Handelsblatt, Wikipedia