Influenza A/H1N1: Quarantäne – Richtlinien angepasst
Nachdem die Weltgesundheitsorganisation festgestellt hat, dass eine weitere Ausbreitung der Neuen Grippe A/H1N1 weltweit nicht mehr einzudämmen ist, hat das Robert-Koch-Institut für Deutschland die Quarantänerichtlinien angepasst. Nunmehr werden erheblich weniger Menschen unter Quarantäne gestellt, wenn das Virus getestet wurde – genauer nur noch die Erkrankten selbst oder engste Kontaktpersonen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Gruppen.
In der Frühphase der Pandemie war die ressourcenaufwändige Strategie der Nachverfolgung und Isolation möglichst vieler Kontaktpersonen notwendig und erfolgreich. Sie hat dazu beigetragen, die Verbreitung der Neuen Grippe A/H1N1 zu verzögern. Inzwischen aber ist auch in Deutschland die Zahl der Neuerkrankungen gestiegen, sodass im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Vorgehen in anderen europäischen Ländern eine Anpassung der Massnahmen zur Bekämpfung der Neuen Grippe erforderlich ist. Staaten wie die USA, Australien und das Vereinigte Königreich haben ihre Massnahmen zur weiteren Bekämpfung der Neuen Grippe bereits angepasst.
Auch in Deutschland sind täglich neue Erkrankungen zu verzeichnen. Ungefähr 60 Prozent der Betroffenen stecken sich in Deutschland mit dem H1N1-Virus an. Ziel aller Quarantänemassnahmen ist es jetzt, Infektionen bei Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko und Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern.
Quarantänemassnahmen werden daher weiterhin für die Erkrankten selbst verhängt aber nur auf solche Kontaktpersonen 1. Grades ausgedehnt, die Kontakt zu besonders schutzbedürftigen Personen haben:
– nach aktuellem Kenntnisstand z.B. Säuglinge, Schwangere, Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen oder Immunsuppression
– oder Gruppen mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko (also Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser).
Die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsschutzmassnahmen durch Pflegende und medizinisches Personal behält eine besondere Bedeutung.
Mit diesen Massnahmen wird erreicht, dass:
€¢ besonders schutzbedürftige Personen die notwendige Versorgung erhalten,
€¢ Infektionsketten bei gefährdeten Personen unterbunden werden,
€¢ die Ressourcen des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Situation angepasst werden,
€¢ die Belastung aller Betroffenen, auch von Kontaktpersonen, auf das notwendigste reduziert wird.
Quelle: Stadt Leverkusen