Fünf bestätigte Fälle der Neuen Grippe im Kreis Trier-Saarburg
Am Wochenende wurde im Kreis Trier-Saarburg der erste bestätigte Fall der so genannten Neuen Grippe gemeldet. Heute Mittag wurde bei vier weiteren Personen das H1N1-Virus festgestellt. Die Erkrankten, die ebenfalls im Landkreis wohnen, gehörten einer Reisegruppe an, die ihren Urlaub in Spanien verbracht hat. Bei allen verläuft die Neue Grippe harmlos.
Bei 18 weiteren Urlaubsrückkehrern aus Spanien liegt inzwischen ebenfalls der Verdacht auf eine Erkrankung mit der Neuen Grippe vor. Es handelt sich um Bürger aus dem Kreis sowie auch aus der Stadt Trier. Sie waren ebenfalls mit Reisegruppen unterwegs. Die Laboruntersuchungen laufen zurzeit und werden für Mitte der Woche erwartet. Nach Einschätzung von Experten muss gerade jetzt in der Reisezeit mit weiteren Erkrankungsfällen gerechnet werden. Dennoch weist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ausdrücklich darauf hin, dass kein Grund zur grßeren Sorge besteht, da die bisherigen Krankheitsverläufe allesamt mild sind. Die Patienten müssen auch nicht im Krankenhaus behandelt werden.
Um eine weitere Ausbreitung der Neuen Grippe zu verhindern, gewinnen jedoch gerade jetzt die persönlichen Hygienemassnahmen noch stärker an Bedeutung dazu gehört vor allem das häufige Hände waschen. So können Erreger beim Husten oder Niesen auf die Hände gelangen und dann weiter verbreitet werden. Empfohlen wird die Benutzung von Einwegpapiertaschentüchern. Personen, bei denen ein Erkrankungsverdacht besteht, sollen Kontakte zu anderen möglichst meiden und zu Hause bleiben. Wenn eine medizinische Behandlung und möglicherweise eine antivirale Therapie erforderlich wird, sollte vorher der Arzt telefonisch über das Krankheitsbild informiert werden. Dann sollte ein persönlicher Termin für den Praxisbesuch abgesprochen werden, um auch dort weitere Infektionsübertragungen zu vermeiden.
Das H1N1-Virus wird bereits einen Tag vor Symptombeginn über die Schleimhäute der Atemwege ausgeschieden, so dass eine Ansteckung schon vor Ausbruch der eigentlichen Symptome möglich ist. Eine Ansteckungsfähigkeit besteht bei Erwachsenen für die Dauer von sieben Tagen nach Symptombeginn, bei Kindern unter 16 Jahren sogar für zehn Tage. In dieser Zeit sollten betroffene Personen zu Hause bleiben. Vor allem sollten Kontakte zu Kindern unter 5 Jahren, Schwangeren und chronisch Kranken unterbleiben, da sie stärker gefährdet sind.
Quelle: Kreis Trier-Saarburg