Werbung und Warnhinweise auf Energydrinks
Werbung und Warnhinweise auf Energydrinks: Neuer aid-Unterrichtsbaustein für die Klassen 9 bis 10
(aid) – In Frankreich, Dänemark und Norwegen sind sie verboten. In Kombination mit Alkohol und Sport wurde von bisher ungeklärten gesundheitlichen Komplikationen berichtet und in Deutschland trinkt man sie jetzt literweise: Die Rede ist von Energydrinks. Auf dem Etikett muss lediglich ein Hinweis auf den Koffeingehalt stehen, der Rest ist Werbung aus der Mottenkiste des Mirakulix. Lassen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler als Verbraucherschützer aktiv werden. Welche Werbeaussagen gibt es, von welchen Risiken wird berichtet, welche Warnhinweise wären angemessen? Die Vorschläge der Schülerinnen und Schüler sind ein Beitrag zu einer aktuellen Diskussion. Denn ab 2010 müssen alle gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln von der Europäischen Lebensmittelbehörde, EFSA, wissenschaftlich geprüft sein, auch die Hinweise auf Energydrinks. Vermutlich überleben einige der Werbeaussagen diese Prüfung nicht. Ausserdem bewertet die EFSA die Gesundheitsrisiken neu. Möglicherweise stehen also demnächst tatsächlich Warnhinweise auf Energydrinks. Auch bietet sich fächerübergreifendes Arbeiten an: In Kunst können die Jugendlichen ein Etikett gestalten, in Deutsch einen Brief an Abgeordnete oder den aid infodienst verfassen oder in gesellschaftspolitischen Fächern die Wirkung und die Hintergründe von Werbung diskutieren. Der Baustein enthält Fachinformationen zu Energydrinks, zwei Arbeitsblätter, eine Folie, Vorschläge für den Unterrichtsverlauf sowie Literaturtipps. Der Zeitbedarf liegt bei einer Unterrichtsstunde plus einer möglichen Vertiefung.
Quelle: aid