Das Genmaisverbot der Sorte MON 810 ist durch
Ein in die Sorte MON 810 eingebrachtes Gen sorgt für grossen Wirbel in der Politik. Einem Artikel im Handelsblatt zu Folge hat Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) die Aussaat in Deutschland gestoppt. Ilse Aigner (CSU) hat mit dem Genmais-Verbot der Sorte MON 810 in Deutschland den jahrelangen Bedenken von Umweltschützern und der zunehmenden Skepsis in Bayern Rechnung getragen.
Bundesforschungsministerin Annette Schavan von der Schwesterpartei CDU bedauerte die Entscheidung. Auch in der Unionsfraktion stiess das Gen Mais Verbot auf Kritik.
Wir finden die Entscheidung des Genmais-Verbots der Sorte MON 810 richtig, denn Fütterungsstudien haben gezeigt, dass der Genmais das Immunsystem von Mäusen schädige. Auch die Berufsimker können sich freuen. So musste zum Beispiel ein bayerischer Imker seine ganze Jahresernte in der Müllverbrennungsanlage vernichten, weil sie Pollen von Genmais enthält. Dazu gibt es zwei Urteile.
Im Mai 2007 ordnete das Augsburger Verwaltungsgericht per Eilentscheid an, dass der Freistaat Bayern dafür sorgen müsse, dass während der Maisblüte die Bienen keine genveränderten Pollen aufnehmen. Entweder durch eine vorzeitige Ernte oder durch das Abschneiden der Pollenfahnen. Die Richter stellten ausserdem deutlich klar, dass MON 810 Genmais nicht für die Lebensmittelproduktion, sondern lediglich als Futtermittel zugelassen sei. Der Honig dürfe deshalb „unabhängig von der Höhe des Anteils genveränderter Organismen nicht in Verkehr gebracht werden“.
Das selbe Verwaltungsgericht Augsburg hat dann am 30.05.2008 noch einmal festgestellt, dass Honig, welcher Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig sei.
Viele Imker fühlen in ihrer Existenz bedroht durch den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen grßtenteils gentechnikfreie Lebensmittel und Imker wollen deshalb keinen Gentech-Honig produzieren, was schwierig sein kann. Arbeitet ein Imker in der Nähe eines MON 810 Gentech-Mais-Feldes, lassen sich leicht gentechnisch veränderte Bestandteile im Honig nachweisen. Was Aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgericht Augsburg zur Vernichtung der Arbeit führt.
Interessant ist, dass dieses Urteil schon am am 30.05.2008 gefallen ist und es erst jetzt zu einem Verbot kommt.