Kiebitz & Co. beeinflussen EU-Mittel für ländliche Räume
Tschimpke: Erstmals wird Artenvielfalt in Förderprogrammen berücksichtigt
Berlin Seit Anfang des Jahres müssen die Förderprogramme der ländlichen Entwicklung in Deutschland die Situation und Bestandsentwicklung von Feldvogelarten berücksichtigen. Kurz vor dem Jahreswechsel hat die EU-Kommission in einer Durchführungsverordnung beschlossen, dass die Agrarpolitik in Zukunft unter anderem anhand des Zustands der Artenvielfalt bewertet werden muss. Mit diesem Beschluss wird die Effizienz der EU-Förderprogramme erstmalig an die Entwicklung besonders gefährdeter Vogelarten der Agrarlandschaften gekoppelt , sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Damit lasse sich belegen, welchen Einfluss die Programme zur ländlichen Entwicklung auf die Bestände von Feldvogelarten hätten und welche Nachbesserungen erforderlich seien.
Trotz des anhaltenden Widerstands von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums habe sich die EU auf einen Feldvogelindikator verständigt, der in Abstimmung mit dem NABU-Dachverband BirdLife International erarbeitet wurde. Bund und Länder müssten in Zukunft in ihren Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum neben den Zielen ihrer Agrarpolitik regelmässig konkrete Angaben zum Zustand von zehn ausgewählten Vogelarten wie Kiebitz, Uferschnepfe, Feldlerche oder Rotmilan machen. Die Bestandsdaten der Feldvögel werden überwiegend von ehrenamtlich tätigen Vogelkundlern in rund 1.000 repräsentativen Monitoringflächen erhoben.
Im Gegensatz zu anderen Vogelgemeinschaften leiden die meisten Feldvögel unter besonders starken Bestandsrückgängen, die bereits zum Erlöschen der Vorkommen einiger Arten in Deutschland geführt haben. Aus den Gefährdungsanalysen zeige sich, dass die Landwirtschaft für den Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft die weitaus grßte Rolle spiele. Daher ist es nach Auffassung des NABU dringend erforderlich, die ländlichen Förderprogramme stärker auf ökologische Leistungen auszurichten. Der Feldvogelindikator muss dazu beitragen, dass künftig nur noch Förderprogramme bewilligt werden, die einen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt leisten , so Tschimpke weiter.
Quelle: Nabu